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Das zweigeschossige, giebelständige Fachwerkhaus lässt unter Putz und Verkleidung ein beachtenswertes Fachwerkgefüge des 17. oder 18. Jahrhunderts erwarten. Entsprechende Hinweise ergeben sich aus den relativ kleinen, weit gehend ursprünglichen Fensteröffnungen und der allseitigen Geschossvorkragung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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