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Die kleine Gesamtanlage umfasst den nordwestlichen Bereich des alten Ortskernes. Sie zeichnet sich durch eine fast geschlossene Reihe traufständiger Bauten an der Lindenstraße aus, die sich an der Einmündung der Solmsbachstraße zu Gunsten von giebelständigen Bauten auflöst. Lindenstraße 45-49 wurde als städtebaulicher Akzent im Kreuzungsbereich Höllenstraße mit einbezogen. Die ungewöhnlich dichte historische Substanz ist in zahlreichen Einzeldenkmälern dokumentiert, neben denen weitere Bauten erwähnenswert sind: Solmsbachstraße 13 von 1765, Höllenstraße 1/Lindenstraße 34 mit schönem Fachwerkgiebel, Lindenstraße 30 als Gasthof "Solmser Hof".
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |