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Nach 1866 gehörte Gronau zum Königreich Preußen, das östlich gelegene Rendel (Karben) zum Großherzogtum Hessen. Von der Grenze sind mehrere Steine in situ erhalten.
Gronau und Bergen waren gemeinsam bis 1866 Teil des Kurfürstentums Hessen, danach des Königreichs Preußen. Einige Steine der Gemarkungsgrenze sind erhalten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |