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Das Denkmal für die Gefallenen des Ersten Weltkrieges wurde nachträglich an die heutige Stelle neben das Denkmal für den Zweiten Weltkrieg versetzt. Hoher Sockel mit Inschriftentafeln und einer Abdeckung mit Giebel und Akroterien. Darüber ein kurzer Obelisk mit Eisernem Kreuz sowie Eichen und Lorbeerlaub.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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