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Dreiseitiges Gehöft in ortsbildprägender Ecklage wohl aus der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Traufständig zur Straße ausgerichtet, riegelt der fünfachsige, verputzte Wohnteil aus Fachwerk den rückwärtigen Hof ab, der durch eine rundbogige Unterfahrt erschlossen wird. Zahlreiche ursprüngliche Details wie das Hofgitter um 1905, eine Schwengelpumpe und die alten Galgenfenster zeichnen den schlichten, aber relativ großen Komplex aus.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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