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Das kleine Fachwerkgebäude wurde laut Inschrift 1699 für Maria und Johann Adam Schmit errichtet. Am Beginn einer Reihe weiterer traufständiger Bauten gelegen, zeugt das zweizonige, rückwärtig erschlossene Haus von den bescheidenen Wohnverhältnissen in der Zeit um 1700.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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