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Rückseitig erschlossener, zweigeschossiger Fachwerkbau in einer Reihe weiterer traufständiger Häuser. Das kräftige Gefüge vermutlich aus der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts weist ein Stichgebälk und eine dreizonige Gliederung durch Mann-Figuren auf.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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