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Einfaches Fachwerkwohnhaus des 17. Jahrhunderts mit verputztem Erdgeschoss, Stichgebälk und gebogenen Streben. Neben dem offenbar wenig gestörten Gefüge ist die Hofmauer zur Straße als eines der wenigen erhaltenen Beispiele erwähnenswert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |