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Der südöstlich der Kreisstraße auf einer Anhöhe gelegene Galgen entstand 1750 als Ersatz für eine hölzerne Richtstätte, wurde jedoch nicht mehr genutzt. Das Steinmaterial stammt aus Rockenberg bei Butzbach. Von den beiden, ehemals mit einer Eisenstange verbundenen Sandsteinsäulen steht noch eine aufrecht, die Reste der anderen liegen nach einem Sprengstoffanschlag 1873/ 74 auf dem Boden. Der Galgen gehört zu den seltenen in Hessen erhaltenen Rechtsmalen und ist daher von besonderem geschichtlichem Wert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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