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Zweigeschossiger, traufständiger Fachwerkbau mit gebogenen Streben, der inschriftlich 1693 datiert ist. Die ursprüngliche Dreizonigkeit wurde aufgegeben, als das Haus an zwei verschiedene Eigentümer kam, wovon die beiden Eingänge und zwei Schornsteine zeugen. Daher orts- und sozialgeschichtlich interessant.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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