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Einfaches Fachwerkwohnhaus an einer der Stichstraßen des Oberdorfes. Das verputzte Gebäude hat vermutlich sein Gefüge aus dem 18. Jahrhundert weitgehend intakt bewahrt, wie sich an Geschossüberstand und Fensterformaten ablesen lässt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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