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Verputztes, giebelständiges Fachwerkwohnhaus mit rückwärtig angebautem Stallbereich. Fensterformate und vorkragendes Obergeschoss lassen ein weit gehend intaktes Gefüge des 18. Jahrhunderts erwarten. Der Hof mit Resten des alten Pflasters wird von der stark gestörten Scheune abgeschlossen. 1775 für Johann Peter Gerth errichtet, kam sie laut Auskunft erst um 1920 aus Löhnberg an ihren heutigen Standort.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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