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In unmittelbarer Nähe der Kirche auf hohem Sockel gelegenes, verkleidetes Fachwerkwohnhaus, vermutlich noch aus dem 17. Jahrhundert. Das Gebäude wird auffälligerweise von der Giebelseite erschlossen und lässt aufgrund der Fensterformate und der allseitigen Vorkragung des Obergeschosses noch ein weit gehend ungestörtes Gefüge erwarten. Die Nutzung als Pfarrhaus konnte bislang nicht eindeutig nachgewiesen werden.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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