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Wetteraukreis
Bad Vilbel
Massenheim
  • Gesamtanlage
Massenheim

Gesamtanlage Massenheim

Der historische Ortskern Massenheims ist ein geschlossenes Dorf von annähernd rundem Grundriß. Unmittelbar nord-östlich vor der Ortslage kreuzten sich alte Landwege, der nord-südlich dem Erlenbach folgende zwischen Nieder-Erlenbach und Vilbel, der west-östlich verlaufende zwischen Harheim und Dortelweil. Einzige Durchgangsverbindung in vergangener Zeit war die Breite Straße, die den Ort wie eine Sekante durchschnitt. Von ihr geht bis in die Gegenwart nach Osten eine ringförmige Erschließung ab, die sich ursprünglich an den Verlauf eines Haingraben anlehnte. Der Haingraben wurde Mitte des 19. Jahrhunderts verfüllt, zu diesem Zeitpunkt wahrscheinlich auch die Torbauten an den Ortseingängen der Breiten Straße beseitigt. Ähnlich wie Dortelweil zieht sich auch Massenheim über den Rand einer einem Wasserverlauf folgenden Talterrasse, hier nicht der Nidda, sondern des Erlenbaches. Das angesprochene topographische Verhältnis wird wie in Dortelweil auch in Massenheim in der Umgebung des Kirchhofes besonders offensichtlich (Geländeanstieg aus westlicher Richtung der Straße An der Kirche). Aufgrund von Überformungen gerade auch entlang des alten Dorfrandes konnte die historische Siedlung nicht vollständig als Gesamtanlage unter Denkmalschutz gestellt werden, sondern nur ein engerer Kernbereich. In ihm prägen bäuerliche Gehöfte überwiegend des 17. und 18. Jahrhunderts das Erscheinungsbild, herausragend das Ensemble von Rathaus und gegenübergelegener Kirche (An der Kirche 8 und 7, Kulturdenkmale). Außerhalb des historischen Ortskerns liegen im Erlenbachtal zwei Mühlen, von der Obermühle ist nur das klassizistische Wohnhaus denkmalgeschützt, die Untermühle mit Wohn- und Wirtschaftsgebäude ist eine kleine Sachgesamtheit.


Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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