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Auf hohem Keller am Hang errichtetes, traufständiges Fachwerkwohnhaus mit giebelseitigem Eingang. Das nur im Erdgeschoss freigelegte Fachwerk aus kräftigen Hölzern lässt unter den verkleideten Partien ein beachtenswertes Gefüge vermutlich noch aus dem 17. Jahrhundert erwarten. Gemeinsam mit Nr. 28 ortsbildprägender Bau.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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