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Auf hohem Sockel am Hang errichtetes, traufständiges Fachwerkhaus in unmittelbarem Anschluss an Nr. 26, mit dem es eine kaum trennbare, ortsbildprägende Einheit bildet. Über dem veränderten Erdgeschoss weist es im Obergeschoss ein für die Zeit um 1700 typisches Zierfachwerk mit Rauten und genasten Streben auf.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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