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Das verputzte Fachwerkwohnhaus der weit gehend veränderten Hofanlage zeichnet sich durch ein vorkragendes Obergeschoss und ein Krüppelwalmdach aus. Trotz jüngerer Überformungen hat der lang gestreckte Bau einen beachtenswerten Kern wohl aus dem 18. Jahrhundert bewahrt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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