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Mehrseitig umbauter Hof mit massiver Einfriedung; die gestaffelt angeordneten Wirtschaftsgebäude vor dem etwas erhöht zum Erlenbachtal gelegenen Kirchhof verleihen ihm innerhalb der Gesamtanlage des Massenheimer Ortskerns einen besonderen Stellenwert. Als Kulturdenkmal wurde das Wohnhaus des Hofes bewertet, das mit seiner östlichen Traufseite direkt an den Kirchhof angrenzt. Es handelt sich um einen verputzten Fachwerkbau der Zeit um 1700, dessen dreizoniges Hausgefüge mit mittleren Längsunterzug unverändert erhalten ist.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |