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Giebelständiges Fachwerkhaus an der Ecke zur Hofstatt. Aufgrund des vorkragenden Obergeschosses und der Fensterformate lässt sich ein relativ intaktes Fachwerkgefüge aus der Zeit um 1700 annehmen. Vermutlich infolge von Besitzteilung wurde in Verlängerung des Wohnhauses 1857 eine Tenne aus riegellosem Fachwerk angefügt (Inschrift).
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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