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Das zurückliegende Fachwerkwohnhaus wurde in seltener Ständerbauweise errichtet, wobei das Geschossprofil waagerecht über Schwelle, Eck- und Bundständer läuft. Im Obergeschoss rasterförmiges, einfach verriegeltes Gefüge mit Eckstreben. In der Rahmung der rundbogigen Eingangstür lateinische Inschrift, die Johann Heidericus als Bauherrn und das Baudatum 1631 nennt. Aufgrund des Alters und der Konstruktionsweise von großer Bedeutung für die örtliche Fachwerkarchitektur.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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