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Giebelständiges Fachwerkhaus mit teilweise erneuertem Gefüge im Erdgeschoss. Im Obergeschoss gebogene Streben ohne Kopfwinkel sowie geschnitzter Eckständer, was auf eine Entstehung im 17. Jahrhundert schließen lässt. Trotz der nicht erhaltenen Wirtschaftsgebäude hat der Bau durch die Reste der Hofeinfriedung und einen alten Birnbaum ein bäuerliches Gepräge bewahrt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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