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Das traufständige Wohnhaus des Parallelhofes wurde nach überlieferter Inschrift 1775 für den Schullehrer Friedrich Wilhelm Hoppe und seine Frau Anna Margaretha erbaut. Ältere Fotos belegen, dass unter dem Verputz ein einfaches Fachwerkgefüge mit Mann-Figuren verborgen ist. Bei der offensichtlich zeitgleichen Scheune mit späterem Kniestock hat sich das Tennentor mit seltenen Außenverstrebungen erhalten. Der Hof gehört zu den wenigen, annährend vollständig erhaltenen Beispielen im Ort.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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