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Die kleine Gesamtanlage südlich des alten Dorfkernes umfasst die wesentlichen Teile einer um 1900 begonnenen Ortserweiterung. Sie zeichnet sich durch die Häufung von landwirtschaftlichen Gehöften mit bemerkenswert repräsentativen Wohnhäusern aus. Neben den Kulturdenkmälern ist Hasselborner Straße 1 in markanter Ecklage und mit auffälligem Farbwechsel im Ziegelmaterial zu nennen. Nr. 11 weist einen hübschen hölzernen Balkonvorbau auf. Weitere gute Details, wie z. B. die Haustüren bei Weiperfeldener Straße 2 oder Hasselborner Straße 9. Die Wirtschaftsbauten nehmen durch ihre Ziegelbauweise teilweise Bezug auf die Architektur des Wohnhauses (Hasselborner Straße 1, 11), können aber auch in deutlichem Gegensatz zum aufwendigen Hauptbau stehen, wie die traditionsgebundene Fachwerkscheune bei Nr. 9. Die ungewöhnliche räumliche Dichte und Qualität der Bauten sowie ihre Lage in Bahnhofsnähe ist im Kreis einzigartig. Daher ist diese Gesamtanlage aus geschichtlichen Gründen geschützt.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |