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Mit seinem, laut Überlieferung 1742 errichteten, pyramidenförmig abgeschlossenen steinernen Backofen gehört das Backhaus von Brandoberndorf zu einer seltenen Sonderform dieses Bautyps, die vor allem im Rhein-Main-Gebiet vertretenen ist. Die Backstube selbst wurde wohl nachträglich angefügt bzw. erneuert. Durch die Lage in einer Straßengabelung am Hang ist der Bau zusätzlich von ortsbildprägender Wirkung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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