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Im Hof des Wohnhauses hat sich eine der im Ort noch relativ häufigen Schwengelpumpen aus der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts allerdings ohne Wasserbecken erhalten. Charakteristische Form einer teilweise kannelierten Säule.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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