An der Kirche 6, Hirtenhaus (links) mit ehemaligem Rathaus (rechts)
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Wetteraukreis
Bad Vilbel
Massenheim
  • An der Kirche 6
Hirtenhaus
Flur: 1
Flurstück: 51

Das eingeschossige, unterkellerte Fachwerkgebäude, das vermutlich noch aus dem 18. Jahrhundert stammt, wird örtlich als Hirtenhaus der Gemeinde überliefert. Als besonderer dörflicher Gebäudetyp ist es unter Denkmalschutz zu stellen. Es ist Teil eines bedeutenden historischen Gebäudeensembles im Ortskern von Massenheim, das neben dem Hirtenhaus selbst noch das Rathaus und die evangelische Kirche umfaßt.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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