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Es handelt sich um eine der wenigen fast vollständig erhaltenen dreiseitigen Hofanlagen des Dorfes. Das schlichte Fachwerkgefüge des Wohnhauses ist durch ein Stichgebälk und einfache, teilweise gebogene Streben ohne Kopfwinkel charakterisiert und könnte noch im 17. Jahrhundert entstanden sein. Die Scheune mit mittiger Tenne etwa aus der gleichen Zeit.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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