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Giebelständiges, schräg in den Straßenraum ragendes Fachwerkhaus des 18. Jahrhunderts, das neben Nr. 4 prägend für die Bühlgasse ist. Im Erdgeschoss fallen das Kerbprofil des Eckständers, im Obergeschoss das Stichgebälk und die sehr regelmäßigen Mann- Figuren auf.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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