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Winkelhof mit giebelständigem, weit gehend verputztem oder verschiefertem Wohnhaus. Das im Obergeschoss teilweise freiliegende Gefüge zeigt gebogene Streben, verzierte Brüstungsfelder und Füllhölzer mit Klötzchenornament, so dass eine Datierung in die Zeit um oder vor 1700 möglich ist. Durch die Hanglage ungewöhnlich hoher Keller und seltene, vielleicht später entstandene Eingangssituation an der rückwärtigen Giebelfront. Die Hofanlage wird durch die teilweise veränderte Scheune aus dem 18. Jahrhundert vervollständigt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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