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Große Hofanlage aus der Zeit um 1900, deren repräsentatives, villenartiges Wohnhaus sich deutlich von den schlichten Wirtschaftsbauten absetzt. Ähnlich wie bei Nr. 9 zeichnet es sich u.a. durch ineinander greifende Formen, Mansarddächer und Zierfachwerk aus. Die rundbogigen Fensterformate im Erdgeschoß weisen auf eine besondere Funktion dieser Räume hin, die in der überlieferten Nutzung als Hotel belegt ist. Trotz erneuerter Fenster haben sich z.B. mit dem hübschen Hoftor aus Eisen einige beachtenswerte Details erhalten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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