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Die große Hofanlage aus der Zeit um 1910 zeichnet sich durch ein repräsentatives, villenartiges Wohnhaus aus. Gegenüber den Wirtschaftsbauten von zweckgebundener Schlichtheit verdeutlicht es den selbstbewussten Anspruch der Erbauer. Mit den ineinander greifenden Baukörpern, dem Mansarddach sowie dem Zierfachwerk an Giebel und Erker bediente man sich einer an Heimatschutzbewegung und Jugendstil orientierten Architektursprache, die im Kreis eher selten ist.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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