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In hervorragender Lage innerhalb der Ortsmitte an einem Platz bei der Kirche entstand 1825 bis 1826 ein neues Schul- und Rathaus. Der zweigeschossige, breit gelagerte Bau aus konstruktivem Fachwerk war ursprünglich verputzt und durch ein Gurtgesims betont. Gute Proportionen und die symmetrische Aufteilung durch fünf Achsen, einen mittigen Eingang und einen Glockenturm auf dem großen Walmdach vermitteln einen beachtlichen repräsentativen Anspruch.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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