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In unmittelbarer Nähe der Kirche gelegene Hofanlage mit einem traufständigen Wohnhaus, das unter der Verkleidung aufgrund von Geschossüberstand und Fensterformaten ein weit gehend intaktes Gefüge des 18. Jahrhunderts vermuten lässt. Die Scheune des 19. Jahrhunderts ist in den unteren Bereichen aus Bruchstein gemauert. Im Hof ein großer Walnussbaum.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Grenzstein | |
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Baum |