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Das zweite Backhaus des Dorfes stammt aus dem 19. Jahrhundert und belegt einen der wenigen Fälle, in denen sich zwei Einrichtungen dieser Art in einem Ort erhalten haben. Der nüchterne Zweckbau ist im Erdgeschoss in Schalstein, im Obergeschoss aus Ziegeln gemauert, was eine nachträgliche Aufstockung wahrscheinlich macht.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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