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Zweigeschossiger, giebelständiger Fachwerkbau mit vorkragendem Obergeschoss und Giebel sowie weit gehend alten Fensterformaten. Daher ist unter dem Verputz ein großenteils intaktes Fachwerkgefüge des 18. Jahrhunderts zu erwarten. Das Gebäude gehört damit zu den wenigen Beispielen, die den Dorfbrand von 1802 überstanden haben.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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