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Die nahezu vollständig erhaltene Hofanlage entstand vermutlich unmittelbar nach dem Dorfbrand von 1802. Das Wohnhaus aus Fachwerk zeichnet sich durch ein einfaches Gefüge mit Mann-Figuren ohne Kopfwinkel aus, während das Obergeschoss noch auf einem eher altertümlichen und profilierten Stichgebälk ruht. Die rückwärtige Scheune, auf hohem Kellersockel am Hang errichtet, wurde laut Inschrift 1884 verändert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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