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Zweigeschossiger, giebelständiger Fachwerkbau in den einfachen, rein konstruktiven Formen der Zeit um 1800; rückwärtig im Winkel zum Hauptgebäude eine inzwischen zu anderen Zwecken umgenutzte Scheune, die inschriftlich 1731 datiert ist. Zusammen mit dem benachbarten Hirtenhaus (An der Kirche 6) und der gegenüber gelegenen evangelischen Kirche gehört das ehemalige Rathaus zum historischen Kernbereich des alten Massenheim und ist nicht zuletzt deshalb besonders erhaltenswert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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