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Die winkelförmige Hofanlage gehört zu den wenigen, annähernd vollständig erhaltenen Beispielen dieser Art im Ort. Das giebelständige Wohnhaus weist ein einfaches Gefüge aus der Zeit um 1700 mit Mann-Figuren an der Straßenseite und gebogenen Streben an der Traufseite auf. Nachträgliche Aufstockung sowie teilweiser Ausbau der Scheune zu Wohnzwecken.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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