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Die Scheune im hinteren Bereich der Silbergasse gehört zu den seltenen Beispielen, bei denen Bruchstein als Baumaterial verwendet wurde. Sie grenzt mit einer Giebelseite an die Kirchhofmauer, ist aber nicht in diese eingebunden. Vermutlich in zwei Bauphasen entstanden, diente der Bau teilweise als Gemeindebullenstall.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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