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Der schlichte, eingeschossige Bau aus Backstein und Bruchstein diente ursprünglich als Schmiede und hat zahlreiche Teile seiner alten Innenausstattung bewahrt. Er gehört damit zu den wenigen erhaltenen Funktionsbauten dieser Art im Kreis und ist ein Zeugnis für das dörfliche Handwerk.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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