Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Die zwischenzeitlich stillgelegte Untermühle südlich des historischen Ortskerns von Massenheim am rechten Erlenbachufer stellt sich gegenwärtig als Parallelhof dar. Im Norden das dem äußeren Anschein nach aus der Mitte des 18. Jhs. stammende Wohnhaus, im Süden ein jüngeres Wirtschaftsgebäude. Der zwischen beiden Gebäuden gelegene Hof weisst überwiegend eine historische Pflasterung auf und ist Bestandteil des Kulturdenkmals. Trotz der Beseitigung der Mühlenmechanik, die sich östlich des Wohnhauses befand, repräsentiert der Hof durch seine ursprüngliche siedlungsferne Lage im Flußtal ein typisches Mühlenanwesen, das von dörflichen Arbeits- und Siedlungsverhältnissen Zeugnis gibt. Kulturdenkmal aus geschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |