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Zu den ältesten Teilen der dreiseitigen Hofanlage gehört das giebelständige Wohnhaus aus der Zeit um 1700, das besonders durch die Schmuckformen im Giebel auffällt. Die rückwärtige, traufständige Scheune stammt laut Auskunft von 1832, der Torbalken mit Inschrift soll zu einem anderen Bau gehört haben. Als weitgehend vollständig erhaltenes Gehöft im südlichen Bereich der Bachstraße von Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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