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Zweigeschossiger, giebelständiger Fachwerkbau mit Krüppelwalmdach und einem sehr aufwendigen Gefüge des 17. Jhs.. Besonders hervorzuheben sind die schön geschnitzten Eckständer und Geschosshölzer sowie die bandartige Betonung der Brüstungsfelder am Giebel mit Feuerböcken und genasten Streben. Ungewöhnlich und in dieser Gegend selten ist der flache Fenstererker am Giebel, dem ein weiterer Fenstererker an der Traufseite entspricht. Dieser wurde schon früh beim Bau des Hauses Pfarrstraße 1 verdeckt, als wohl auch der Eingang von der Trauf- auf die Giebelseite verlegt werden musste. In der Verbindung mit diesem unwesentlich jüngeren Bau und dem Backhaus entsteht ein reizvolles Ensemble an der heute platzartigen Straßenerweiterung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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