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Das Wohnhaus einer Hofanlage wurde um 1830 in Stampflehm- oder Pisébauweise errichtet und gehört damit zu den seltenen und relativ gut erhaltenen Beispielen dieser Bautechnik im Kreis. Bescheidener Anspruch durch die symmetrische Gliederung der traufständigen Eingangsfront und das Krüppelwalmdach.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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