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Von der nördlich des historischen Ortskerns von Massenheim gelegenen Obermühle ist nur noch das repräsentative, um die Mitte des 19. Jahrhunderts entstandene Wohnhaus denkmalwert; es ist ein zweigeschossiger, verputzter Fachwerkbau mit Walmdach, die Schmalseiten mit drei, die Längsseiten mit sechs Fensterachsen. Die Wirtschaftsgebäude, die zusammen mit dem Wohnhaus einen dreiseitig bebauten Hof ergaben, haben durch fortlaufende Umbauten ihre historische Charakteristik eingebüßt und sind nicht unter Denkmalschutz zu stellen. Die Mühle selbst soll schon vor dem 30jährigen Krieg bestanden haben, sie war bis 1928 in Betrieb. 1965 wurden die oberschlächtigen Mühlräder abgebaut, der westlich des Wohnhauses verlaufende Mühlgraben zugeschüttet. Die ehemalige Mühle ist heute von einem jüngeren Wohngebiet umgeben, umso deutlicher hebt sich das historische Mühlenwohnhaus hervor, das den siedlungsgeschichtlichen Sachverhalt des alten Mühlenstandorts zum Ausdruck bringt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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