Außerhalb der Ortslage, Grube Heinrichsegen (Foto: M. Göddel LfDH)
Außerhalb der Ortslage, Grube Heinrichsegen
Außerhalb der Ortslage, Grube Heinrichsegen
Außerhalb der Ortslage, Grube Heinrichsegen
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Lahn-Dill-Kreis
Aßlar
Werdorf
  • Grube Heinrichsegen
Grube Heinrichsegen
Flur: 5
Flurstück: 111/1, 112/1

Westlich des Ortskernes liegen auf einer Anhöhe die Tagesanlagen der Grube Heinrichsegen. Sie war bereits vor 1846 in Betrieb, zuletzt unter der Firma J.W Buderus, Aßlar. 1849 wurde sie an den Fürsten von Solms-Braunfels verliehen und wurde damit eine der 12 fürstlichen Gruben im solmsischen Standesgebiet. Der Abbau von Braun- und Roteisenstein erfolgte anfänglich im Übertagebau, später durch verschiedene Stollen. Der 1882 entstandene Georgs-Stollen ist noch an der Wetzlarer Straße in Ehringshausen sichtbar (siehe dort). Nach der Übernahme durch die Firma Friedrich Krupp aus Essen 1906 wurde der bestehende Maschinenschacht von 1905 ab 1912 um einen weiteren Schacht ergänzt. Das Erz wurde u.a. durch eine Seilbahn zum Bahnhof Ehringshausen transportiert. Nach der Belebung des Betriebes ab 1934 im Rahmen der Autarkiebestrebungen des Deutschen Reiches konnte noch bis 1961 gefördert werden. Die Tagesanlagen stammen im Wesentlichen aus der Zeit um 1912 und zeichnen sich durch die typische Eingeschossigkeit und die einfache Bauweise in Holz oder Fachwerk aus. Besonders hervorzuheben ist u.a. die Werkstatt aus Fachwerk mit der parallel angeordneten hölzernen Zimmerkaue. Das Zechenhaus mit Krüppelwalmdach sowie die Aufbereitungshalle mit nachträglichen Ziegelwänden sind einem Brand zum Opfer gefallen. Neben den Gruben Maria bei Leun, Fortuna bei Oberbiel und Laubach bei Albshausen wichtiges Zeugnis der Bergbaugeschichte des Kreises.  


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und technischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
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Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
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