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Das verputzte Wohnhaus des Parallelhofes ist ebenso wie Nr. 3 prägend für die Bühlgasse, in deren Hauptachse der Bau liegt. Fensterformate und Geschossüberstand lassen ein weit gehend ungestörtes Fachwerkgefüge des 18. Jahrhunderts erwarten. Mit seinem auffällig hohen Stallkeller gehört der Bau zum Typ der weniger häufigen Unterstallhäuser. Vermutlich in der gleichen Zeit wie das Wohnhaus ist auch die Scheune entstanden, die besonders für den benachbarten Kirchhof von optischer Bedeutung ist.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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