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Die Gesamtanlage umfasst die ältesten Teile des ehemaligen Dorfes Soden mit der evangelischen Kirche, Bereiche der frühen Erweiterung des Dorfes bei beginnender Kurnutzung der Quellen (erstes Kurhaus von 1722) sowie die Grünzüge des Quellen- und Wilhelmsparks, die im 19. und frühen 20. Jahrhundert angelegt wurden. Im Gewölbekeller des Hauses Dachbergstraße 2 ist der gemauerte Schacht einer ehemaligen Mikwe erhalten, die 1846 eingerichtet worden war.
Im vorderen und hinteren Bereich des Straßenzugs An der Trinkhalle (ehemalige Schulstraße) sind zusammenhängende Teile der ehemals dörflichen Bebauung mit kleinen, meist giebelständigen, zweigeschossigen Fachwerkhäusern - z.T. mit Ökonomiegebäuden - erhalten. Entlang der Straße Zum Quellenpark (ehemalige Hauptstraße), liegen alte Quellen Bad Sodens, deren im 18. und 19. Jahrhundert zunehmend erkannter medizinischer Wert für Trink- und Badekuren zur Umstrukturierung dieses Gebietes führte. So ist hier nur eine Hofreite (heutiges Heimatmuseum) erhalten, es dominieren für Bad Soden typische Stadthäuser und Kurhotels des 19. Jahrhunderts in schlichten spätklassizistischen Formen.
Quellenpark ab 1856/57 durch den Biebricher Gartendirektor C. F. Thelemann angelegt. Attraktion des Parks der reich gestaltete, achteckige, hölzerne Brunnentempel von 1886 mit auskragendem Dach und Zwiebelhelm; über der Brunnenfassung Statue der "Sodenia", Personifikation Bad Sodens. Im Park auch Gedenkstein für Badearzt Dr. Köhler, Inschrifttafel und Portraitmedaillon mit Säulen gerahmt, um 1890, auf dessen Betreiben hin die erste Trinkhalle 1883 im Quellenpark erbaut worden war (1954/55 abgerissen).
Die jenseits der Straße gelegenen Kuranlagen - Champagnerbrunnen, neubarocke Fassung von 1890 - wurden 1911 zum sog. Wilhelmspark gestaltet (Gartenarchitekten Gebr. Siesmayer, Frankfurt).
Die städtebauliche und historische Bedeutung der Gesamtanlage Innenstadt liegt in der charakteristischen heterogenen Struktur, die durch die Wandlung eines ursprünglich bäuerlichen Dorfes zum Kurort klassizistischer Prägung mit den zugehörigen Parkanlagen entstand.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |