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Um die gestiegene Zahl der Kurgäste in Soden unterzubringen, entstanden 1850-1860 die Alleestraße (früher Lindenallee) und der Wiesenweg (Wiesenpromenade) außerhalb der alten Ortsbegrenzung mit einer Bebauung von 47 neuen Villen. Weitgehend unverändert hat sich an der Alleestraße ein kleiner Teil der offenen Bebauung mit Kurvillen erhalten. Es handelt sich vorwiegend um mehrgeschossige, klassizistisch verputzte Fachwerkhäuser auf massivem Sockel mit streng axialer Fensterteilung, gusseisernen, doppelstöckigen Balkonen zur Straßenseite, breiten Ecklisenen und flachen Satteldächern.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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