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Die Gesamtanlage Heinrichstraße 1-9 umfasst ein Ensemble von Wohnhäusern des frühen 20. Jahrhunderts, durch den Neubau 1a leicht beeinträchtigt.
Während die Eckbauten zur Hasselstraße um 1900 entstanden und in qualitätvoller Form bereits Jugendstilelemente zeigen bzw. in klassizistisch-historisierender Gestaltung verharren, sind die Häuser 2-9 beidseits in einheitlichem Typus mit individuellen Variationen nach 1900 errichtet worden. An den eingeschossigen, giebelständigen Bauten mit hohen Mansarddächern und betontem Ortgang zeigen sich Gestaltungselemente des Reformstils im Sinne heimatgebundenen Bauens.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |